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verein:satzungstext

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verein:satzungstext [2022/09/24 19:11]
zygentoma Satzungsänderung vom 17.9.2021
verein:satzungstext [2022/09/24 19:14] (aktuell)
zygentoma [§ 13. Aufgaben und Beschlussfassung des Vorstandes] Formatierung
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 ====§ 13. Aufgaben und Beschlussfassung des Vorstandes==== ====§ 13. Aufgaben und Beschlussfassung des Vorstandes====
   * (1) Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins und die Führung seiner Geschäfte. Er hat diejenigen Aufgaben zu erledigen, die durch die Satzung nicht ausdrücklich einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In den Wirkungskreis des Vorstandes fallen insbesondere:   * (1) Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins und die Führung seiner Geschäfte. Er hat diejenigen Aufgaben zu erledigen, die durch die Satzung nicht ausdrücklich einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In den Wirkungskreis des Vorstandes fallen insbesondere:
-  * (a) Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Aufstellung der Tagesordnung; +    * (a) Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Aufstellung der Tagesordnung; 
-  * (b) Einberufung der Mitgliederversammlung; +    * (b) Einberufung der Mitgliederversammlung; 
-  * %%(c)%% Prüfung des Rechtsbestandes der Beschlüsse der Mitgliederversammlung sowie Ausführung der nicht nichtigen Beschlüsse; +    * %%(c)%% Prüfung des Rechtsbestandes der Beschlüsse der Mitgliederversammlung sowie Ausführung der nicht nichtigen Beschlüsse; 
-  * (d) Buchführung und Erstellung eines Jahresberichts; +    * (d) Buchführung und Erstellung eines Jahresberichts; 
-  * (e) Übermittlung eines satzungsändernden Beschlusses an das zuständige Finanzamt und +    * (e) Übermittlung eines satzungsändernden Beschlusses an das zuständige Finanzamt und 
-  * (f) Beschlussfassung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern.+    * (f) Beschlussfassung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern.
   * (2) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die von einem Vorstandsmitglied einberufen werden. In jedem Fall ist eine Ladungsfrist von einer Woche einzuhalten. Einer Mitteilung der Tagesordnung bedarf es nicht.   * (2) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die von einem Vorstandsmitglied einberufen werden. In jedem Fall ist eine Ladungsfrist von einer Woche einzuhalten. Einer Mitteilung der Tagesordnung bedarf es nicht.
   * (3) Die Vorstandssitzungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom einberufenden Vorstandsmitglied geleitet.   * (3) Die Vorstandssitzungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom einberufenden Vorstandsmitglied geleitet.
verein/satzungstext.txt · Zuletzt geändert: 2022/09/24 19:14 von zygentoma